Ich kann mir vorstellen, dass du von der Pflicht Arbeit zu suchen so lange befreit bist wie du psychisch noch angeschlagen bist.
Gesetze können ja nicht für alle gleich ausgelegt sein, weil die Probleme individuell sind.
Ich denke mal, dass irgendwo in der Mitte eine Einigung eurer beider Anwälte passieren wird.
Ich bin berentet. Ich kann mir keine Arbeit suchen, da Erwerbsunfähig.
Inwieweit dass jetzt Einfluss auf den Unterhalt hat und diese Pflicht zur Arbeit suchen, weiß ich nicht.
Gesetze können ja nicht für alle gleich ausgelegt sein, weil die Probleme individuell sind.
Ich denke mal, dass irgendwo in der Mitte eine Einigung eurer beider Anwälte passieren wird.
Inwieweit dass jetzt Einfluss auf den Unterhalt hat und diese Pflicht zur Arbeit suchen, weiß ich nicht.
Wieder ein Stein weniger
wenn Du EU-Rente erhälst (ein Prozess der mir gerade bevorsteht), so ergiebt sich ja bereits aus der EU heraus das Du keine Arbeit suchen musst.
Also, nochmal kurz die Anwältin danach befragen, und dann (sehr wahrscheinlich) aufatmen und wieder einen dicken Stein plumpsen lassen.
Es freut sich für Dich,
der Micha