Das Dümmste, was man machen kann, ist, auf den einem zustehenden Unterhalt zu verzichten!
Es kann durchaus sein, daß sein Anwalt - so er einen hat, aber spätestens jetzt wird er sich einen nehmen - eine geringere Summe errechnet und irgendwo trifft man sich dann. Was Du mit dem Geld machst, ist ja Deine Sache. Aber verzichte um Himmels Willen nicht freiwillig auf einen bestimmten Betrag! Es gibt nun mal Gesetze für sowas, und wenn das Gesetz sagt, Summe X steht Dir zu, dann steht sie Dir auch zu!
... ist der Umstand, das man mit seiner/ihrer Verzichtserklärung nicht nur den zustehenden Unterhalt nicht erhält, sondern zusätzlich der Verzicht nicht durch soziale Hilfe aufgestockt wird.
Es kann durchaus sein, daß sein Anwalt - so er einen hat, aber spätestens jetzt wird er sich einen nehmen - eine geringere Summe errechnet und irgendwo trifft man sich dann. Was Du mit dem Geld machst, ist ja Deine Sache. Aber verzichte um Himmels Willen nicht freiwillig auf einen bestimmten Betrag! Es gibt nun mal Gesetze für sowas, und wenn das Gesetz sagt, Summe X steht Dir zu, dann steht sie Dir auch zu!
Was aber noch erwähnt werden sollte ...
mfg,
der Micha